Leberblümchen: Geschützte Heilpflanze
Das Leberblümchen (Hepatica triloba GILIB.) ist eine geschützte Heilpflanze. Sie darf nicht mehr gepflückt werden. Sie war früher ein Hausmittel. Wegen ihrer leberartig geformten Blätter wurden ihr entsprechend der Signaturenlehre heilsame Wirkungen für die Leber und Galle zugesprochen. Heute ist … Weiterlesen …