Leber­blüm­chen: Geschütz­te Heilpflanze

Leberblümchen sind geschützte Heilpflanzen
Leber­blüm­chen sind geschütz­te Heilpflanzen

Das Leber­blüm­chen (Hepa­ti­ca tri­lo­ba GILIB.) ist eine geschütz­te Heil­pflan­ze. Sie darf nicht mehr gepflückt wer­den. Sie war frü­her ein Haus­mit­tel. Wegen ihrer leber­ar­tig geform­ten Blät­ter wur­den ihr ent­spre­chend der Signa­tu­renleh­re heil­sa­me Wir­kun­gen für die Leber und Gal­le zugesprochen.

Heu­te ist das Leber­blüm­chen fast voll­stän­dig aus der volks­tüm­li­chen Nut­zung her­aus­ge­fal­len. Die Pflan­ze gehört zu den Hah­nen­fuß­ge­wäch­sen (Ranun­cu­laceae), ent­hält frisch gif­ti­ge Reiz­stof­fe, wes­halb es frisch nicht ver­wen­det wer­den soll­te. In getrock­ne­tem Zustan­de muss die genaue Men­gen­an­ga­be z.B. eines Tees ein­ge­hal­ten wer­den. Wegen der Sel­ten­heit der Heil­pflan­ze in unse­rem Lan­de gebe ich kei­ne Tee­re­zep­tur an. Wer Leber­blüm­chen-Tee gegen Leber- und Gal­len­lei­den ver­su­chen möch­te, soll­te einen ent­spre­chend geschul­ten Heil­kun­di­gen hinzuziehen.

Mehr:

Leber­blüm­chen: Frühlingsbote

1 Gedanke zu „Leber­blüm­chen: Geschütz­te Heilpflanze“

  1. Sehr inter­es­san­te Arti­kel! Vie­len Dank für die Infor­ma­tio­nen auf die­sem Blog. Ich bin immer wie­der erstaunt, wie viel­fäl­tig und hilf­reich Pflan­zen sein können!
    Liebs­te Grü­ße aus Australien

    Kati

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