Leber­blüm­chen: Geschütz­te Heilpflanze

Das Leber­blüm­chen (Hepa­ti­ca tri­lo­ba GILIB.) ist eine geschütz­te Heil­pflan­ze. Sie darf nicht mehr gepflückt wer­den. Sie war frü­her ein Haus­mit­tel. Wegen ihrer leber­ar­tig geform­ten Blät­ter wur­den ihr ent­spre­chend der Signa­tu­renleh­re heil­sa­me Wir­kun­gen für die Leber und Gal­le zuge­spro­chen. Heu­te ist … 

Wei­ter­le­sen …