Süß­holz: Wegen Über­nut­zung gefährdet

Arz­nei­li­cher Süßholzwurzeltee

Süß­holz (Gly­cyrrhi­za gla­bra) ist eine gefähr­de­te Heil­pflan­ze. Um auf Über­nut­zung der Heil­pflan­ze auf­merk­sam zu machen, kür­ten der Natur­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on WWF (World Wide Fund for Natur) und die Uni­ver­si­tät Würz­burg Süß­holz zur Arz­nei­pflan­ze des Jah­res 2012.

Vom Süß­holz wird aus­schließ­lich die Wur­zel ver­wen­det. Bis­her sind etwa 400 Inhalts­stof­fe bekannt. Eines davon: Das Gly­cyrrhi­zin. Es hat eine 50fache Süß­kraft von Rohr­zu­cker und wird des­halb auch als natür­li­cher Süß­stoff ver­wen­det. Die Über­nut­zung der wich­ti­gen Heil­pflan­ze liegt nicht nur an ihrer medi­zi­ni­schen Ver­wen­dung (sie­he Lakrit­ze), son­dern vor allem durch die der Lebensmittelindustrie.

Allein Deutsch­land impor­tiert pro Jahr 500 Ton­nen Süß­holz­wur­zeln. Sie wer­den zu Lakrit­ze ver­ar­bei­tet oder als aro­ma­ti­sie­ren­der, süßen­der Zusatz­stoff zu Likö­ren oder Geträn­ken zuge­setzt. Gly­cyrrhi­zin (des­sen Säu­re und Ammo­ni­um­salz) kann bei man­chen Men­schen  zu Neben­wir­kun­gen füh­ren. So wur­den all­er­gi­sche Reak­tio­nen der Haut, der Atem­we­ge oder des Magen­darm-Trak­tes beob­ach­tet wie die Erhö­hung des Blut­drucks. Es gibt auch Neben­wir­kun­gen mit ande­ren Medi­ka­men­ten, wes­halb der Arzt auch beim Kon­sum von z. B. von mas­sen­wei­se Lakri­ze (z.B. zur Ziga­ret­ten­ent­wöh­nung) infor­miert wer­den soll­te. Die arz­nei­lich ver­ord­ne­te Tages­do­sis liegt bei maxi­mal bei 100 mg Gly­cyrrhi­zin. Zum Schutz von Ver­brau­chern wur­de eine EU-Richt­li­nie zur Kenn­zeich­nung von bestimm­ten Lebens­mit­teln erlas­sen (Richt­li­nie).

Der WWF emp­fiehlt, nur Süß­holz­wur­zel-Mar­gen ein­zu­kau­fen, die mit einem “Fair-Wild-Sie­gel” aus­ge­stat­tet sind. Die Hoff­nung ist, mit die­sem Sie­gel das Über­le­ben der Heil­pflan­ze zu sichern. Der inter­na­tio­na­le Stan­dard ver­sucht außer­dem, eine Zer­ti­fi­zie­rungs­grund­la­ge für nach­hal­ti­ge Wild­samm­lun­gen von Medi­zin- und Arz­nei­pflan­zen zu sein. Da jedoch vie­le Händ­ler wei­ter­hin ihre Süß­holz­wa­re über ihre bekann­ten Kanä­le beschaf­fen und den Fair-Wild-Sie­gel nicht beach­ten, wären wahr­schein­lich rigo­ro­se­re Maß­nah­men zum Schut­ze der Heil­pflan­ze nötig — zum Bei­spiel die Her­aus­nah­me des Arz­nei­mit­tels aus Berei­chen der Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on. Aber um das umzu­set­zen, wäre ein Lob­by nötig und die­se hat die Pflan­zen­heil­kun­de nicht.

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